Rechtliches
AGB
Version 1.8 vom 02.10.2026
Diese Fassung ist Bestandteil deines Coachingvertrags, sobald du ihn nach dem Onboarding über die zahlungspflichtige WhatsApp-Nachricht annimmst.
- Anbieterin und Geltungsbereich
- Vertragsabschluss
- Leistungsgegenstand und Mitwirkung
- Coachingmodelle und monatliche Abrechnung
- Terminvereinbarung und Nutzung der Leistungen
- Absage, Nichterscheinen und Verspätung
- WhatsApp-Support und Online-Coaching
- Urlaub, Abwesenheiten und Ausfall von VP.DOGTRAINING
- Preise, Rechnungen und Zahlungsverzug
- Vertragsdauer, Modellwechsel und Kündigung
- Haftung
- Trainingsunterlagen und Aufzeichnungen
- Datenschutz und Kommunikation
- Schlussbestimmungen
Die Widerrufsbelehrung findest du auf einer eigenen Seite.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1. Anbieterin der Leistungen ist:
VP.DOGTRAINING – Vanessa-Julia Pop
Anschrift: Hütteldorfer Straße 297/1, 1140 Wien
E-Mail: vanessajulia.pop@gmail.com
Telefon: +43 699 17063473
Unternehmensgegenstand/Gewerbe: Gewerblicher Tiertrainer – Hundetraining und Verhaltensberatung
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Hundetraining, Verhaltensberatung, Online-Coaching, Offline-Coaching, begleitenden Nachrichtensupport sowie die Bereitstellung von Trainings- und Lehrunterlagen durch VP.DOGTRAINING.
1.3. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere zum Startmodell, Startdatum oder zu abweichenden Leistungen, gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
2.1. Das Formular wird KundInnen nach einer vorherigen individuellen Absprache über die Aufnahme in das Coaching, das Startmodell, den Preis und den Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt. Die Darstellung der Coachingmodelle und das Ausfüllen des Formulars dienen der vorvertraglichen Information, der Dokumentation und dem Onboarding. Das Betätigen des Google-Forms-Buttons „Senden“ allein führt noch nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages.
2.2. Nach dem Absenden des Formulars wird ein Link zu einer vorausgefüllten WhatsApp-Nachricht angezeigt. Der Vertrag kommt zustande, sobald die KundInnen diese Nachricht mit folgendem Inhalt an VP.DOGTRAINING senden und die Nachricht dort eingeht: „Ich nehme den im VP.DOGTRAINING-Onboarding-Formular beschriebenen Coachingvertrag mit dem von mir bestätigten Startmodell und Preis zahlungspflichtig an.“
2.3. Erfolgt diese ausdrückliche Annahme nicht, kommt durch das bloße Ausfüllen oder Absenden des Formulars kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.
2.4. Wird das Formular ohne vorherige individuelle Coachingzusage durch VP.DOGTRAINING ausgefüllt, stellt die WhatsApp-Nachricht lediglich eine Anfrage beziehungsweise ein Angebot der KundInnen dar. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst durch die ausdrückliche Annahme von VP.DOGTRAINING zustande.
3. Leistungsgegenstand und Mitwirkung
3.1. Umfang, Dauer und Preis der Leistungen richten sich nach dem im Formular bestätigten Startmodell, der dort dargestellten Leistungs- und Preisübersicht sowie allfälligen vorherigen individuellen Vereinbarungen.
3.2. Hundetraining und Verhaltensberatung sind Dienstleistungen. VP.DOGTRAINING schuldet keinen bestimmten Trainingserfolg. Der Verlauf hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen des Hundes, seinem gesundheitlichen Zustand, seinem Umfeld sowie der regelmäßigen und korrekten Umsetzung durch die KundInnen ab.
3.3. Die KundInnen verpflichten sich, alle für Training und Sicherheit wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere frühere Beißvorfälle, Aggressionsverhalten, Jagdverhalten, Fluchtverhalten, gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen, Medikamente und ansteckende Erkrankungen.
3.4. Wesentliche Veränderungen des Verhaltens oder Gesundheitszustandes sind VP.DOGTRAINING unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Die KundInnen bleiben während des Trainings TierhalterInnen beziehungsweise TieraufseherInnen und für die sichere Führung ihres Hundes verantwortlich. Sicherheitsrelevante Anweisungen von VP.DOGTRAINING, insbesondere zur Verwendung von Leine, Maulkorb, Sicherheitsgeschirr oder räumlicher Distanz, sind einzuhalten.
3.6. Der Hund darf nicht mit einer ansteckenden Erkrankung an einem Präsenztraining teilnehmen. Bestehen Anzeichen für Schmerzen oder eine körperliche beziehungsweise neurologische Ursache des Verhaltens, kann VP.DOGTRAINING vor der Fortsetzung eine tierärztliche Abklärung empfehlen oder voraussetzen.
3.7. Die Beratung durch VP.DOGTRAINING ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung.
4. Coachingmodelle und monatliche Abrechnung
4.1. Monatliche Coachingmodelle werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und in Kalendermonaten abgerechnet. Die Mindestvertragsdauer beträgt einen Kalendermonat.
4.2. Beginnt der Vertrag während eines laufenden Kalendermonats, werden Leistungsumfang und Entgelt für den ersten Teilmonat vor Vertragsabschluss individuell in Textform vereinbart. Danach entsprechen die Abrechnungsperioden den Kalendermonaten.
4.3. KundInnen können für jeden folgenden Kalendermonat in ein anderes im Vertrag angeführtes und weiterhin angebotenes Coachingmodell wechseln. Der Änderungswunsch soll ausschließlich über den bisher für das Coaching verwendeten WhatsApp-Chat erfolgen und muss spätestens sieben Kalendertage vor Beginn des neuen Monats bei VP.DOGTRAINING einlangen. Mit dem rechtzeitigen Zugang der eindeutigen Änderungsmitteilung wird das gewünschte Modell für den gesamten folgenden Kalendermonat wirksam. Dafür sind weder ein neuer Vertrag noch ein neuerliches Ausfüllen des Formulars erforderlich. Bei individuell abweichenden Modellen oder Konditionen ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
4.4. Wird keine fristgerechte Änderung und keine Kündigung mitgeteilt, läuft der Vertrag im zuletzt vereinbarten Coachingmodell unverändert weiter. Für den folgenden Monat wird automatisch die Rechnung für dieses Modell ausgestellt.
4.5. Das Ausbleiben einer Antwort beziehungsweise eine bloße Nichtreaktion, die Nichtvereinbarung weiterer Termine, die Nichtinanspruchnahme einzelner oder sämtlicher Leistungen, eine vorübergehende Unterbrechung der Kommunikation oder ein offener Rechnungsbetrag gelten weder als Modellwechsel noch als Kündigung.
4.6. Eine Änderung während einer bereits begonnenen Abrechnungsperiode, eine rückwirkende Herabstufung oder eine rückwirkende Erstattung ist nur aufgrund einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung möglich.
4.7. Eine Vertragspause ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung über den bisher für das Coaching verwendeten WhatsApp-Chat möglich. Eine bloße Nichtnutzung bewirkt keine Pause.
5. Terminvereinbarung und Nutzung der Leistungen
5.1. Termine werden einvernehmlich vereinbart. Die KundInnen sind dafür verantwortlich, ihre Termine rechtzeitig innerhalb der jeweiligen Abrechnungsperiode zu vereinbaren und wahrzunehmen.
5.2. VP.DOGTRAINING stellt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten angemessene Terminmöglichkeiten zur Verfügung. Besteht trotz rechtzeitiger Terminanfrage keine ausreichende Verfügbarkeit aufseiten von VP.DOGTRAINING, wird die betroffene Einheit übertragen oder anteilig gutgeschrieben.
5.3. Nicht genutzte Einheiten verfallen mit Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode und werden nicht ausbezahlt oder automatisch übertragen, sofern die Nichtnutzung nicht von VP.DOGTRAINING zu vertreten ist oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.4. Ob und in welchem Umfang eine Online-Einheit in ein Offline-Training umgewandelt werden kann, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, der örtlichen Verfügbarkeit und allfälligen Fahrtkosten.
6. Absage, Nichterscheinen und Verspätung
6.1. Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
6.2. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die Einheit vollständig verrechnet beziehungsweise vom monatlichen Kontingent abgezogen. Kann der Termin anderweitig vergeben werden, entfällt die Verrechnung. Den KundInnen bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Einheit entsprechend. Das vereinbarte Ende und das Entgelt bleiben unverändert.
6.4. Muss VP.DOGTRAINING einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Nachholung innerhalb der Abrechnungsperiode nicht möglich, wird die Einheit übertragen oder anteilig gutgeschrieben.
6.5. Bei höherer Gewalt oder sonstigen von keiner Vertragspartei beherrschbaren Umständen wird vorrangig ein Ersatztermin vereinbart. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. WhatsApp-Support und Online-Coaching
7.1. Der in einem Coachingmodell enthaltene Nachrichtensupport dient kurzen Rückfragen, der Begleitung der vereinbarten Trainingsschritte und der Übermittlung trainingsbezogener Updates. Er ersetzt keine zusätzliche vollständige Coachingeinheit und ist kein Notfall- oder Krisendienst.
7.2. VP.DOGTRAINING schuldet keine ständige Erreichbarkeit oder sofortige Antwort. Nachrichten werden grundsätzlich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten und abhängig von Umfang und Auslastung beantwortet.
7.3. Für die technischen Voraussetzungen eines Online-Termins, insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine stabile Internetverbindung, Kamera und Mikrofon, sind beide Seiten in ihrem jeweiligen Einflussbereich verantwortlich.
7.4. Bei technischen Problemen wird zunächst versucht, die Einheit fortzusetzen oder zeitnah nachzuholen. Von KundInnen verursachte oder in deren technischem Einflussbereich liegende Ausfälle gelten als in Anspruch genommene Zeit, sofern keine einvernehmliche Ersatzlösung vereinbart wird.
8. Urlaub, Abwesenheiten und Ausfall von VP.DOGTRAINING
8.1. VP.DOGTRAINING ist berechtigt, insbesondere aufgrund von Urlaub, Fortbildungen, beruflichen Verpflichtungen, Krankheit oder persönlichen Auszeiten vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erreichbar zu sein.
8.2. Geplante mehrtägige Abwesenheiten werden den betroffenen KundInnen nach Möglichkeit vorab über WhatsApp mitgeteilt.
8.3. Während solcher Abwesenheiten kann insbesondere die WhatsApp-Begleitung vollständig pausieren oder nur eingeschränkt stattfinden. Der enthaltene WhatsApp-Support begründet keine tägliche oder durchgehende Erreichbarkeit und keine garantierte Antwort innerhalb einer bestimmten Frist. Nachrichten werden abhängig von Dringlichkeit, Umfang, Auslastung und Abwesenheiten beantwortet.
8.4. Kurzzeitige Abwesenheiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen führen grundsätzlich nicht automatisch zu einer Verlängerung der jeweiligen Abrechnungsperiode oder zu einer anteiligen Rückerstattung des Coachingbeitrags, sofern die wesentlichen Leistungen des vereinbarten Coachingmodells innerhalb der Abrechnungsperiode erbracht werden können oder angemessene Ersatztermine angeboten werden.
8.5. Kann eine bereits vereinbarte Coachingeinheit aufgrund einer Verhinderung von VP.DOGTRAINING nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist eine Nachholung innerhalb der jeweiligen Abrechnungsperiode nicht möglich, wird die Einheit übertragen oder anteilig gutgeschrieben.
8.6. Bei längerfristiger Krankheit oder einer sonstigen längerfristigen Verhinderung, durch die wesentliche vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden können, wird eine angemessene Lösung in Form einer Verschiebung, Übertragung, Gutschrift oder sonstigen Anpassung getroffen. Zwingende gesetzliche Ansprüche der KundInnen bleiben unberührt.
9. Preise, Rechnungen und Zahlungsverzug
9.1. Es gelten die im Formular beim bestätigten Startmodell ausgewiesenen Preise beziehungsweise die vor Vertragsabschluss individuell in Textform vereinbarten Preise. Monatliche Coachingmodelle werden im Voraus abgerechnet.
9.2. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Fälligkeit angegeben ist.
9.3. Bei Zahlungsverzug ist VP.DOGTRAINING nach vorheriger Information berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Zahlungspflicht für die bereits begonnene Abrechnungsperiode bleibt bestehen.
9.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
9.5. Fahrtkosten, Raummieten oder sonstige Zusatzkosten werden nur verrechnet, wenn sie vorab in Textform vereinbart wurden.
10. Vertragsdauer, Modellwechsel und Kündigung
10.1. Monatliche Coachingverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
10.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten spätestens sieben Kalendertage vor Beginn des nächsten Kalendermonats zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden. Für Modellwechsel, Vertragspausen und ordentliche Kündigungen ist der bisher für das Coaching verwendete WhatsApp-Chat der vorgesehene Kommunikationsweg. Die Mitteilung muss eindeutig sein und rechtzeitig bei VP.DOGTRAINING einlangen. Die Wirksamkeit einer auf anderem Weg tatsächlich zugegangenen Erklärung bleibt unberührt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
10.3. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, läuft der Vertrag im folgenden Monat im zuletzt vereinbarten Coachingmodell weiter.
10.4. Das Recht beider Seiten zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn sicherheitsrelevante Angaben vorsätzlich verschwiegen, wesentliche Sicherheitsanweisungen wiederholt missachtet oder fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden.
10.5. Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie die Abrechnung der laufenden Abrechnungsperiode bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
11. Haftung
11.1. Die KundInnen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch sie oder ihren Hund verursacht werden.
11.2. VP.DOGTRAINING haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden sowie nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.3. VP.DOGTRAINING haftet nicht für das Ausbleiben eines bestimmten Trainingserfolges, sofern die vereinbarte Dienstleistung fachgerecht erbracht wurde.
11.4. Werden wesentliche Informationen, insbesondere zu Beißvorfällen, Aggressionsverhalten oder gesundheitlichen Einschränkungen, trotz Nachfrage nicht oder unrichtig mitgeteilt, tragen die KundInnen die daraus entstehenden Risiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Trainingsunterlagen und Aufzeichnungen
12.1. Trainingsunterlagen, Präsentationen, Videos, Audios, Konzepte und sonstige Inhalte von VP.DOGTRAINING sind ausschließlich für die persönliche Nutzung der jeweiligen KundInnen bestimmt.
12.2. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von VP.DOGTRAINING nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
12.3. Coachingtermine dürfen von KundInnen nur nach vorheriger Zustimmung von VP.DOGTRAINING aufgezeichnet werden.
13. Datenschutz und Kommunikation
13.1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzinformation und der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
13.2. Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich über den von den KundInnen verwendeten WhatsApp-Account. Diese Kommunikation dient der Vertragsabwicklung und ist von einer freiwilligen Werbe- oder Medienfreigabe zu unterscheiden.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
14.2. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine davon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 02.10.2026